Tipps & Tricks

Das Neue Buchpreisbindungsgesetz, welches seit 2016 gilt, weist folgende Ergänzung auf:

“Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind”

Ziel der BuchPreisbindung besteht ausdrücklich darin, das Kulturgut Buch zu schützen, indem über Beschränkungen der freien Preisgestaltung ein möglichst breites Angebot gesichert wird und es gilt für alle, die “gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer”, also auch Selfpublisher.

Die Selfpublisherbibel hat einen ausführlichen Artikel zusammengestellt, der aufzählt, was erlaubt und verboten ist: https://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-was-das-preisbindungsgesetz-verbietet-und-was-nicht/

Interessanteste dürfte jedoch sein, dass ein günstigerer Vorverkaufspreis erlaubt ist. Die Selfpublisherbibel.de schreibt:

Darf ich Käufern, die mein Buch schon vor Erscheinen erwerben, günstigere Preise bieten? Ja. Der sogenannte Subskriptionspreis darf aber maximal 25 Prozent unter dem Normalpreis liegen. Sie können Ihr Buch aber auch ganz legal günstig auf den Markt bringen und den Preis später erhöhen.

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